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KEINE SCHWINGFESTE BIS ENDE AUGUST 2020

Gasser Rolf, ESV 30.04.2020

Der Bundesrat hat heute Nachmittag, 29. April 2020 über seine Entscheide zu den weiteren Massnahmen und Lockerungen zur Bewältigung der Corona-Krise bekanntgegeben. Für den Eidgenössischen Schwingerverband ergeben sich daraus folgende Konsequenzen: Keine Schwingfeste bis Ende August 2020 Das Versammlungsverbot von über 1‘000 Personen bis Ende August 2020 verunmöglicht die Durchführung von Schwingfesten, denn die 1‘000 Personen an einem Schwingfest sind inklusive der Schwinger, der Funktionäre, der Helfer und der Zuschauer zu verstehen. Der Zentralvorstand wird zusammen mit den Teilverbänden nun nach Lösungen suchen um den Schwingfestkalender 2021 lösungsorientiert zur Befriedigung aller Ansprechgruppen ausgestalten zu können. Es ist in der Verantwortung der Teilverbände ob und wann allenfalls im Herbst 2020 - wenn per 1. September das Versammlungsverbot von 1‘000 Personen gelockert würde - Schwingfeste stattfinden werden. Der Aktivenrat des ESV hat dem Zentralvorstand mitgeteilt, dass vor einem Schwingfest eine Schwing-Trainingsphase von rund sechs Wochen notwendig ist, damit die Automatismen gegeben sind und somit die Verletzungsgefahr auf ein Minimum beschränkt werden kann. Weiterhin Sperre jeglicher Schwingtrainings Der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) ist sich bewusst, dass die Kampfsportarten sicher nicht gleich behandelt werden wie Einzelsportarten und auch Mannschaftssportarten bei denen die übergeordneten Grundsätze vor allem im Bereich des Social-Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen und kein Körperkontakt) eingehalten werden können. Schwingen wird nicht dem Profisport zugeordnet. Wenn das Training beim Schwingen als Teil der Kampfsportarten nach einem Bundesratsbeschlusses in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wieder erlaubt sein wird, dann soll es für alle momentan 5'840 versicherten (lizenzierten) Aktiv- und Jungschwinger möglich sein. Um ein geregeltes Schwingtraining in einer Schwinghalle wieder aufzunehmen, müssen folgende Punkte erfüllt sein: ·       Erlaubt sind Gruppierungen von mindestens 20 Personen. ·       Das Social-Distancing ist aufgehoben. ·       Das Schwingtraining findet in den meisten Fällen auf Sägemehl statt. Aus diesem Grund müssen die Garderoben uneingeschränkt benutzt werden können (inkl. Duschen). Deshalb ist die Trainingssperre (Schwingtraining) für alle Schwinger und Jungschwinger solange aufrecht zu erhalten, bis der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Lockerungen bekannt gibt.

Rolf Gasser Leiter der Geschäftsstelle